Outsourcing
Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft
Sie möchten Teilprozesse auslagern und sich noch mehr auf Ihr Kerngeschäft oder den Vertrieb konzentrieren? Dann sind wir gerne Ihr Partner. Wir übernehmen Dienst- oder Werkverträge nach BGB, stellen Personal und bei Bedarf auch Betriebsmittel.
Outsourcing ist die ideale Lösung für Ihr Unternehmen, wenn Sie eine optimalere Auslastung Ihres Personals wünschen; das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Auftragslage nicht immer gleich ist und Schwankungen unterliegt. Dann ist es wichtig, beim Personaleinsatz ein Höchstmaß an Flexibilität gewährleisten zu können.
Hier kommen wir von Worldpeople ins Spiel
Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir zunächst die aktuelle Mitarbeitersituation und erstellen dann ein auf Ihre Firma zugeschnittenes Konzept.
Zum Beispiel ist es möglich, einen Teil Ihres Personals zu übernehmen, um es dann bei Bedarf über Arbeitnehmerüberlassung wieder bei Ihnen einzusetzen – und zwar genau dann, wenn Bedarf besteht.
In Zeiten, in denen Sie keine zusätzlichen Mitarbeiter benötigen, werden die Kollegen von uns an anderer Stelle eingesetzt.
Ihre Vorteile:
- genaue Prozessanalyse
- kompetente Beratung bei der gesamten Prozessdauer
- durchgängige Mitarbeiterbetreuung
- regelmäßige Leistungs- und Qualitätschecks
- flexibler und tagesaktuell anpassbarer Mitarbeitereinsatz
- wankende Personalkosten werden in planbare Sachkosten umgewandelt
- Minimierung Ihres internen finanziellen Risikos
- Sie behalten die Schlüsselkompetenzen
- Mitarbeiter werden durch Zweiteinsätze weiterqualifiziert
- regelmäßiges Reporting
Damit Sie dauerhaft zufrieden sind, ist ein permanentes Controlling und Reporting der Leistungserfüllung bei uns selbstverständlich. Das gilt auch für die laufende Überprüfung und Einhaltung der von Ihnen definierten Qualitätsstandards.
Auch bei der Erstellung eines Pflichten-Lastenheftes sowie bei der detaillierten Prozessaufnahme vor Ort sind wir gerne beratend und unterstützend tätig. Wir begleiten und beraten Sie zudem auch bei Betriebsübergängen nach § 613a BGB.
Sie können sich also ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, den Rest übernehmen wir für Sie.